Archiv für Oktober 2011

Bundesgerichtshof: DENIC muss Domains bei offenkundigem Missbrauch löschen

Die Stelle für die Registrierung von .de-Domains muss Domains löschen, wenn es offensichtlich ist, dass sie nur zum Missbrauch angelegt wurden. mehr…

Neue Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht

Zum 04.08.2011 ist eine Gesetzesänderung zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen in Kraft getreten, die eine Änderung von Widerrufsbelehrungen gegenüber Verbrauchern erforderlich macht.
Mit Ablauf einer dreimonatigen Übergangsfrist müssen ab dem 05.11.2011 die Widerrufsbelehrungen auf den aktuellen Stand gebracht sein, um als eCommerce-Anbieter den Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden und dem potentiellen Risiko von Abmahnungen durch Dritte entgehen zu können.

Über den kurz bevorstehenden Ablauf der Übergangsfrist möchten wir Sie mit diesem Beitrag gerne informieren. Sofern Sie verpflichtet sind, eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen und derzeit noch keine aktualisierte Belehrung nutzen empfehlen wir daher, die Aktualisierung nun rechtzeitig durchzuführen.

Für die Widerrufsbelehrung wird seitens des Gesetzgebers ein Muster mit Gesetzesrang zur Verfügung gestellt, im Allgemeinen sollte man daher bei Nutzung des entsprechenden Musters “auf der sicheren Seite” sein. Gerne stellen wir Ihnen als Service nachfolgend eine auf diesem Muster basierende Vorlage als Grundlage für die eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung:

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Ihr Unternehmen, Ihre Anschrift, Ihre Telefax-Nummer

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

— Ende der Widerrufsbelehrung —

Ergänzender Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
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+++ ACHTUNG – KEINE RECHTSBERATUNG +++

Beachten Sie bitte unbedingt, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und dieser Text lediglich als ein Beispielmuster zu verstehen ist. Abhängig von Ihrer geschäftlichen Praxis können sich für Ihr eigenes Business unter Umständen abweichende Anforderungen ergeben. Im Zweifel sollten Sie daher bitte unbedingt den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens konsultieren!

Quelle: domainfactory GmbH

Ich danke an dieser Stelle dem besten Webhoster im deutschsprachigen Raum, domainfactory GmbH , das ich diese Info meinen Besuchern zur Verfügung stellen darf!!!

Urteil: Geschäftlich genutzte Facebook-Seiten brauchen Impressum

Ein Urteil des Landgerichts Aschaffenburg zeigt, wie wichtig es für Firmen ist, dass ihre Facebook-Seiten über ein vollständiges Impressum verfügen. mehr…

Google gibt Kaufpreise seiner Akquisitionen bekannt

Der Restaurantführer Zagat war dem Suchriesen 151 Millionen US-Dollars wert, zuvor wurden 114 Millionen für die deutsche Dailydeals GmbH investiert. Und das sind nur zwei von 57 Firmenkäufen in den ersten drei Quartalen 2011. mehr…

Facebook und Google kämpfen vor dem Bundestag

Der umstrittene Datenschützer Thilo Weichert stellte vor dem Bundestag Google- und Facebook-Beauftragte zu Rede. Viel Anderes als Kritik von der einen und Unverständnis von der anderen Seite kamen nicht unbedingt dabei heraus. mehr…

Website-Betreiber oder Provider müssen für ehrverletzende Blogbeiträge haften

Auf eine Beschwerde hin muss der Betreiber regieren und nötigenfalls einen Beitrag entfernen – sonst kann auch er verklagt werden. mehr…

Domainfactory rüstet Managed Server auf

Domainfactory verpasst seinen Managed Servern leistungsfähigere Prozessoren und mehr Arbeitsspeicher. Auch der Speicherplatz wurde erhöht, zudem stehen neben Festplatten nun auch SSDs zur Wahl.

An den Preisen der Managed Server ändert sich nichts, sie kosten nach wie vor zwischen 109,95 und 229,95 Euro pro Monat. Dafür stecken in ihnen nun aber aktuelle Core i-Prozessoren, bis zu dreimal mehr RAM und größere Festplatten.

Das kleinste Modell, der Managed Server L5, ist nun mit einem Core i3 bestückt, dessen zwei Kerne mit 3,06 GHz takten. Er bringt 6 GByte RAM mit und zwei 320-GByte-Festplatten. Das Spitzenmodell Managed Server Pro X8 setzt auf zwei Xeon-Prozessoren mit vier Kernen und einem Takt von 2,13 GHz, dazu 32 GByte RAM und vier 750-GByte-Platten.

Abgesehen von L5, der mit 100 MBit/s angebunden ist, verfügen nun alle Server über eine Anbindung mit 1 GBit/s. Der Traffic ist weiterhin nicht limitiert.

Wer auf besonders hohe Performance Wert legt, kann für 29,95 Euro pro Monat die Option MySQL-SSD-Storage zubuchen, durch die der vorinstallierte MySQL-Server auf einen RAID-Verbund aus zwei SSDs mit 128 GByte zugreifen kann.

Quelle: www.df.eu

Google verkündet dicken Gewinnzuwachs und starkes Wachstum bei Google+

Das dritte Quartal war für Google ein ausgesprochen erfolgreiches: der Umsatz kletterte um 33 Prozent, der Gewinn um fast 26 Prozent – und das soziale Netzwerk Google+ bringt es mittlerweile auf mehr als 40 Millionen Nutzer. mehr…

Ab heute ist Ubuntu 11.10 verfügbar

Die neue Version der Linux-Distribution soll Lösungen für Desktop-, Server- und Cloud-Implementierungen liefern. mehr…

Spam-Aufkommen steigt um 89 Prozent

Die Cyberkriminellen, die E-Mail-Server mit Spams beschicken, haben sich offenbar von der Abschaltung des weltgrößten Botnetzes Rustock erholt: So viele unerwünschte Mails wie im September gab es schon lange nicht mehr. mehr…


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